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Impressum

Meine Tätigkeit ist im § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG geregelt:

Die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, sind nach § 6 Nr. 3 StBerG vom Verbot der unbefugten Steuerhilfe ausgenommen.

Buchungen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung dürfen verantwortlich gem. § 6 Nr. 4 StBerG nur von Personen erbracht werden, die die Abschlussprüfung im steuer- und wirtschaftsberatenden oder einem kaufmännischen Beruf bestanden oder eine gleichwertige Vorbildung erworben haben und mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens hauptberuflich tätig gewesen sind. Personen mit Bilanzbuchhalter-Prüfung sind geprüften Kaufmannsgehilfen und geprüften Fachgehilfen der steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe gleichgestellt.

Klaus Reinwald
Bilanzbuchhalter

Schlossstraße 10
74889 Sinsheim-Ehrstädt

Tel. 0 72 66 / 91 69 15
Mobil 01 77 / 4 45 49 67

info@klaus-reinwald.de